Entsorgung von Altgeräten

Sollten Sie bei uns Gerät mit einer Länge, Breite oder Höhe von mehr als 50 cm erwerben, sind wir verpflichtet ein gleichwertiges und in der Funktion identisches Altgerät kostenlos für Sie zu entsorgen.

Für welche Geräte gilt diese Regelung?

Prüfen Sie bitte, ob das von Ihnen erworbene Gerät eine Länge, Breite oder Höhe von über 50 cm hat. Hinweise wie Sie diesen Wert ermitteln können, finden Sie unter dieser Website:
https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung/abgrenzung-gross-kleingeraete

Was ist ein in der Funktion und Bauweise gleichwertiges Gerät?

Es handelt sich bei dem Altgerät um die gleiche Geräteart, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt.

Das bedeutet, Sie können beim Kauf eines neuen LED-Panels, auch nur ein gebrauchtes LED-Panel über uns entsorgen. Bitte beachten Sie dies. Unrechtmäßige Rückgaben von Geräten werden durch uns kostenpflichtig verfolgt.

Was muss ich tun, um ein Gerät bei der Lieferung des Neugerätes zu entsorgen?

Um von Ihrem Recht der kostenfreien Entsorgung durch uns als Vertreiber Gebrauch zu machen, wählen Sie im Warenkorb die entsprechende Option aus. Diese Option erscheint automatisch, sobald sich ein berechtigter Artikel in Ihrem Warenkorb befindet.

Sobald Sie diese Checkbox ausgewählt haben, melden wir uns bei Ihnen nach Abschluss Ihrer Bestellung per E-Mail oder telefonisch.

Wir senden Ihnen dann ein vorfrankiertes DHL oder DPD Label zu, mit dem Sie Ihr Altgerät an uns schicken können. Wir kümmern uns dann um die Entsorgung.

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